Mini GmbH, gmbH Limited, Mini GmbH
Für Einstieg gut geeignet (Handwerker, Kleingewerbetreibende, Dienstleister). Entsteht automatisch bei Geschäftseröffnung. Nur ein Betriebsinhaber, keine Konflikte mit Partnern, kein Mindestkapital aber volle Haftung mit Privatvermögen.
Für jede Geschäftspartnerschaft geeignet (Kleingewerbe, Freie Berufe, Arbeitsgemeinschaft). Großer Freiraum für Einzelnen möglich. Keine Formalitäten, schriftlicher Vertrag aber sinnvoll. Kein Mindestkapital; Teilhaber haften mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen.
Nur für Kaufleute, nicht für Kleingewerbe. Kein Mindestkapital. Gesellschafter haften mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen. Hohes Ansehen wegen Bereitschaft zu persönlicher Haftung.
Nur für Freie Berufe, wenn das Berufsrecht dies zulässt. Für Unternehmen, die mit Partnern kooperieren, aber trotzdem eigenverantwortlich bleiben wollen. Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Gesellschafter haften bei fehlerhaftem Handeln mit Privatvermögen.
Für Unternehmer, die zusätzliches Startkapital suchen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen.
Mannschaft: Komplementär (ein oder mehrere Unternehmer) und Kommanditisten (Teilhaber).
Komplementär führt Geschäfte allein, Kommanditisten sind finanziell am Unternehmen beteiligt.
Unternehmer haftet mit gesamten Privatvermögen, Kommanditisten nur mit Einlage.
Für Unternehmer, die Haftung beschränken wollen, und/oder für die die GmbH steuerliche Vorteile bietet.
Gründungsformalitäten und Buchführung etwas aufwändiger; bei Standardgründungen einfachere Gründungsformalitäten durch Musterprotokoll möglich.
Geschäftsführer Gesellschafter oder Fremd-Geschäftsführer. Die Gesellschaft haftet mit gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Gesellschafter bei Haftungsansprüchen an die Gesellschaft beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 25.000 Euro). Bei Krediten haften Gesellschafter mit zusätzlichen privaten Sicherheiten.
Geringes Stammkapital, einfache Gründung. Für Gründer kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen.
Einfache Gründungsformalitäten durch Musterprotokoll.
Haftung der Gesellschafter bei Haftungsansprüchen an die Gesellschaft beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage
(insgesamt mindestens ein Euro).
Die Gesellschaft haftet mit gesamten Gesellschaftsvermögen. Bei Krediten haften Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten.
Für Einzelunternehmer; Einzelunternehmen kann in GmbH umgewandelt werden; in eine Mini GmbH.
Unternehmer kann aus steuerlichen Gründen, Angestellter des Unternehmens werden.
Gründungsformalitäten und Buchführung etwas aufwendiger.
Die Gesellschaft haftet mit gesamten Gesellschaftsvermögen, die Haftung des Gesellschafters bei Haftungsansprüchen an die Gesellschaft beschränkt sich auf seine Kapitaleinlage (mindestens 25.000 Euro). Bei Krediten haftet der Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten.
Für Unternehmer, die ihre Haftung beschränken und die Flexibilität einer Personengesellschaft
(im Unterschied z. B. zur GmbH) genießen wollen.
KG mit GmbH (anstelle einer natürlichen Person) als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)
Kommanditisten (Teilhaber) sind die Gesellschafter der GmbH.
Haftung wie bei einer GmbH, Entscheidungsbefugnis beim Komplementär.
Für Unternehmer, die sich Wege zu zusätzlichem Eigenkapital offen halten wollen.
Unternehmer können weitere Anleger durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien für Mitarbeiter oder
durch Hereinnahme von Kunden als Gesellschafter beteiligen.
kleine AG: AG ohne Börsennotierung, nicht unbedingt mit geringem Umsatz oder geringer Arbeitnehmerzahl, Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein.
Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat beschränkt.
Mitglieder (Unternehmer) wollen gemeinschaftlich und solidarisch Geschäftsbetrieb fördern, mindestens 3 Gründer.
Haftung in Höhe der Genossenschaftseinlage.
Verbindliche Umsetzung der Ziele durch enge Bindung an Satzung.
Stellen Sie dabei auch fest, welche Bedeutung die Fragen bzw. Antworten für Ihr Unternehmen haben.
-Wird die Gesellschaft hauptsächlich in Deutschland oder international tätig werden?
-Sind die potenziellen Geschäftspartner international oder kommen sie in der Regel aus dem
deutschen Raum?
-Wie hoch sind die Gründungskosten?
-Wie lange dauert die Gründung (auch die der Zweigniederlassung einer Limited)?
-Wie hoch ist das persönliche Haftungspotenzial als Gesellschafter oder Geschäftsführer, das
sich aufgrund der Haftungsgefahren ergibt, die mit der geplanten gewerblichen Tätigkeit verbunden
sind?
-Wie hoch sind die Kosten für Bilanzerstellung, Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, Inanspruchnahme
von Beratungen usw.?
-Kann ich die laufenden Pflichten wie Bilanzerstellung, Meldungen an die öffentlichen Register,
Steuererklärungen etc. selbst übernehmen oder brauche ich hier Unterstützung (weitere
Kostenfaktoren)?
-Spreche ich die Sprache des Landes, in dem die Rechtsform ihren Satzungssitz hat (im Fall der
Limited also Englisch)?
-Wie hoch sind die Kosten der laufenden Beratung vor Ort, die ich während des Geschäftsjahres
benötige?
-Muss ich berücksichtigen, dass ggf. Bilanzen nach deutscher und britischer Rechnungslegung
erstellt werden müssen?
-Wie groß ist die Rechtsunsicherheit? Bei vielen Schnittstellen (Firmenführung, Insolvenz,
Gesellschafterstreitigkeiten usw.) ist nicht endgültig geklärt, ob für die Verhältnisse der deutschen
Niederlassung deutsches oder britisches Recht gilt.
-Wird die Limited von meinen künftigen Geschäftspartnern akzeptiert? Wie werde ich beispielsweise
von meiner Bank behandelt, wenn ich für meine Limited einen Kredit haben
möchte?
-Welche Rechtsfolgen hat ein Verstoß gegen rechtliche Vorschriften?