BAföG, soziale Hilfe
Witwenrente
Hilfebefürftige und Menschen mit wenig Einkommen wissen oft nicht wo sie sich hinwenden können und wo Sie Hilfe und Unterstützung bekommen. Ihnen steht soziale Hilfe zu, sie wissen dies aber nicht oder schämen sich dieses zu beantragen.
Deswegen haben wir hier einmal eine Zusammenfassung der Möglichkeiten aufgelistet.
Wie und wo bekommt man Rente bei Rente wegen Alters, Rente für Hinterbliebene, Witwenrente und Rente aus gesundheitlichen Gründen. Dies erfahren Sie auf der Rentenseite, die Seite rund um die Rente.
Was ist zu beachten, wenn man sich selbständig machen möchte und eine Firma gründet? Hier sind viele Dinge zu beachten und es ist unbedingt fachliche Beratung nötig.
Nicht ohne Grund gehen die meisten Existenzgründer in die Insolvenz oder müssen Ihren Betrieb wieder schliessen. Dies, weil sie an der falschen Stelle gespart haben und sich keinen Berater mit ins Boot geholt haben.
Die neusten Pfändungsfreibeträge, die aktuellen Gesetzesänderungen in Bezug auf den Pfändungsschutz und vieles mehr finden Sie hier.
Was tun bei Kontopfändung und gepfändetem Girokonto bzw. P-Konto? Hilfe zur Selbsthilfe. Zusätzlichen Rat und Hilfe und kostenlose Schuldnerberatung gibt es hier.
Schuldnerberatung Musterbriefe und andere Texte und Formbriefe an Behörden und sonstige Institutionen.
Was tun, wenn man aufgrund von Problemen kein Girokonto bekommt. Hier gibt es Informationen und Hilfe.
Düsseldorfer Tabelle, Kindesunterhalt, Titulierung des Unterhaltsanspruches. Wie geht man damit um und welche Fallstricke sind hier zu beachten?
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. In speziellen Fällen wird es auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt. Anträge auf Kindergeld werden bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden.
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet.
Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
Für das 1. und 2. Kind gibt es jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190.- Euro und ab dem vierten Kind 215.- Euro.
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
-für diese Kinder Kindergeld bezogen wird
-die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen
-das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
-der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro.
Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und Vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Wohngeld und Lastenzuschuß sollten rechtzeitig und richtig beantragt werden; lesen Sie dazu den Artikelauch über soziale Hilfe, von unserem Partner.
Heizkosten Hartz 4, Hartz IV Berechnung sind hier die Themen. Welche neuen Urteile gibt es von den Sozialgerichten und was kann man tun wenn sich die Mitarbeiter der ARGE einmal wieder nicht bewegen und nur noch mauern und dem Hilfebedürftigen Steine in den Weg legen? Soziale Hilfe.
Bekomme ich BAföG und wie geht die BAföG Berechnung, das fragen sich viele.
Die Vorraussetzungen für BAföG sind:
Deutscher Staatsbürger sein, möglichst unter 30 Jahre (bei Masterstudiengängen unter 35.
Gefördert werden Studien an Hochschulen(Uni, FH o.ä.), Master Studiengänge unter bestimmten Vorraussetzungen (siehe unten) oder das Schüler BAföG. Letzteres hängt allerdings bei der Genehmigung und der Höhe der Leistung von der Art der Schule ab.
Bis auf wenige Ausnahmen wird Schüler BAföG als Vollzuschuss bezahlt. Wer sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, kann elternunabhängig gefördert werden. Ein Leistungsnachweis ist nur an Höheren Fachschulen und Akademien notwendig; bei diesen ist die Weiterförderung nach einem Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch nur möglich, wenn der Wechsel spätestens nach dem 3. Semester erfolgt.
Eine betriebliche Ausbildung (Lehre) kann nicht durch BAföG gefördert werden (VwV 7.1.2). Daher erlöscht durch solch eine Ausbildung der BAfÖG-Anspruch nicht. Man kann später daher noch studieren.
Wenn man für den Bachelor BAföG erhalten hatte, muss man für den späteren Master ebenso gefördert werden. Man darf aber zu Beginn des Masters noch nicht 30 sein.
Wer bei seiner ersten Ausbildung BAföG gefördert wurde und durch diese erste Ausbildung erst den Zugang zu der zweiten Ausbildung erlangen konnte (Abitur auf Abendschule und dannach Studium) kann diese zweite Ausbildung auch BAföG gefördert machen.
Der Höchstsatz ist für Personen ohne Kind (stand 01.10.2010) 670.- Euro. Der Betrag setzt sich aus einem Grundbedarf, evtl. einer Wohnpauschale und einem Pflegeversicherungs- und Krankenversicherungszuschlag zusammen.
Der Grundbetrag richtet sich nach Art der Ausbildung und Ausbildungsstätte. Es ist kein Nachweis mehr über die Höhe der Mietkosten zu führen. Wer außerhalb des Elternhauses wohnt bekomm pauschal 224.- Euro, wer bei den Eltern wohnt 49.- Euro.
Den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag gibt es nur dann, wenn der Auszubildende selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert ist.
Wer mit mindestens einem eigenen Kind unter 10 Jahren zusammenlebt, hat Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag. Für das erste Kind gibt es 113 Euro und für jedes weitere Kind 85 Euro.
An dem Gesamtbetrag werden dann evtl. noch Einkommen des Auszubildenden, seines Lebenspartners oder der Eltern angerechnet. Außerdem wird Vermögen angerechnet.
Hier könnt Ihr Euch alle BAföG Anträge und Formblätter kostenlos herunterladen
Hier sind verschiedene Rechner rund um das BAföG